Hygienekonzept

Allgemeines

Aktuell geltende Regelungen gemäß Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zum Neuerlass der Corona-Bekämpfungesverordung (vom 17.10.2021) sowie in Einklang mit den Regelungen des Restaurants Gosch, Hotels Maritim, der IHK, des KYC .

Mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sind viele Corona-Schutzmaßnahmen zum 3. April ausgelaufen, so auch in Schleswig-Holstein. In diesem Zuge fielen fast alle bisherigen Corona-Einschränkungen. Die Landesregierung hat die aktuell geltenden Corona-Regeln bis einschließlich 15. September verlängert. Uns betrifft davon ggf. die Regel für öffentliche Verkehrsmittel:

  • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen, Schulbussen und vergleichbaren Transportangeboten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Soweit nach dieser Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, sind Mund und Nase mit einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 zu bedecken.
  • Für die Veranstaltung gilt „2 G Plus“. D.h. geimpft/genesen plus getestet. Das „Plus bedeutet, dass jeder mit seiner Anwesenheit bestätigt, dass sie innerhalb der letzten 24 Stunden negativ auf COVID-19 (selbst-)getestet worden ist. Dies gilt jeweils für beide Tage. Selbsttest sind ausreichend. Wer nicht bereits zu Hause getestet ist, kann dies auch vor Ort tun. Selbsttests werden gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt.

Für Euren maximalen Schutz empfehlen wir in Eigenverantwortung:

  • 2 G PLUS (geimpft/ genesen plus getestet), wobei der (Selbst-)Test nicht älter als 24 Stunden sein soll.
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen, in denen Gedränge oder ein erhöhtes Personenaufkommen herrscht.
  • Einhalten der allgemeinen Regeln zur Hust- und Niesetikette
  • Darüber hinaus haben wir ein Lüftungskonzept. Alle Innenräume sind ausreichend mit Frischluft versorgt und werden regelmäßig während der Veranstaltung gelüftet. Die Fensterflügel können vollständig geöffnet werden. Die Tagungsräume verfügen über eine Lüftungsanlage.
  • In den Räumen der IHK stehen die letzten Reihen für „Doppelsitze“ zur Verfügung. D. h. der Stuhl nebenan bleibt frei.

Wer seine Maske vergisst und trotzdem einen Schutz tragen möchte, kann kostenpflichtig am Veranstaltungsort eine Maske, Handschuhe und einen Schnelltest erwerben.

Es stehen an allen Veranstaltungsorten Desinfektionsmittel bereit.

Die Verantwortung liegt bei Euch. Wir bitten um verstärkte Rücksichtnahme. Insbesondere bitten wir darum, dass ihr bei Auftreten der Erkrankung und positivem Testergebnis der Veranstaltung fernbleibt, auch wenn die Quarantäne-Regeln dies zulassen würden.